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Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDonnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
91439 Scheinfeld