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Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Markt Markt Indersdorf

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.

Verkaufsstellen sind

  • Ladengeschäfte aller Art,
  • Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden, sowie
  • Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften.

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 

  • an einem Sonntag und an einem Feiertag;
  • auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Ergänzung: Markt Markt Indersdorf

Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag (Ladenschlussgesetz) Laut Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) können Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern nun an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr öffnen. Die Öffnungszeiten sind ab 20 Uhr höchstens dürfen Sie allerdings bis 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen. An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: An einem Sonntag und an einem Feiertag; auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag. Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit über das bereitgestellte Online-Verfahren mittels BayernID oder einem Formular anzeigen. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen. Wenn der Antrag später eingeht kann die verlängerte Öffnung leider nicht geduldet werden. Für weitere Informationen können das Bürgerbüro unter Telefonnummer: 08136 934 -150 oder -151 oder per E-Mail: buergerbuero@markt-indersdorf.de kontaktieren.

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.

  • keine

Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit oder - soweit vorhanden - über das bereitgestellte Online-Verfahren oder Formular anzeigen. 

keine

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.

keiner

Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales