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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Stadt Straubing

Wohnungswesen

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Bei Angelegenheiten zum Thema "Wohnberechtigungsschein" wählen Sie bitte die 09421/94460439

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Theresienplatz 2
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing