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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Große Kreisstadt Kitzingen

SG 60 Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulhof 2
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen