Logo Bayernportal

Eheurkunde; Beantragung

Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Bad Tölz

Für Sie zuständig

Stadt Bad Tölz - Standesamt

Stadt Bad Tölz

Hausanschrift

Am Schloßplatz 1
83646 Bad Tölz

Postanschrift

Postfach 1140

83631 Bad Tölz

Telefon

+49 8041 504-0

Leistungsdetails

Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

  • Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
  • Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
  • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat.

Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

     

    • bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass und
      • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Sie können die Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

  • Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

in der Regel 2 bis 10 Tage

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration