Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.
Sofern die Urkunden zugesandt werden sollen, müssen vorab die Gebühren beim Standesamt bezahlt sein.
Bei der Abholung von Urkunden im Bürgerservice sind diese dort zu bezahlen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren gültigen Ausweis und ggf. eine Vollmacht mit.
Das Standesamt Schweinfurt ist auch für die Ausstellung von Urkunden zuständig, wenn die Eheschließung in den Gemeinden Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Schwanfeld, Üchtelhausen und Wipfeld erfolgt ist.
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Sie können die Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenkasse, Rente) sind gebührenfrei. Sie werden dann zweckgebunden ausgestellt und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Bei Personenstandsfällen, die sich vor dieser Frist ereignet haben, ist das Stadtarchiv der Stadt Schweinfurt (stadtarchiv@schweinfurt.de) bzw. das Archiv der jeweiligen Gemeinde (Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Schwanfeld, Üchtelhausen, Wipfeld) zuständig.
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.