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Geburtsurkunde; Beantragung

Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Das Standesamt Schweinfurt ist auch für die Ausstellung von Urkunden zuständig, wenn die Person in einer der Gemeinden Dittelbrunn, Geldersheim, Schonungen, Schwanfeld, Üchtelhausen oder Wipfeld geboren wurde.

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

  • Beantragung Geburtsurkunde

    Persönliche Antragstellung:

    • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. 
    • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen 
    • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Persönliche Antragstellung

  • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Schriftliche Antragstellung:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Geburtsurkunde bitten.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Ihren Familiennamen und Vornamen
    • Ihr Geburtsdatum und -ort
    • Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern
    • Ihre Meldeanschrift
    • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
    • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Elektronische Antragstellung:

  • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
  • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

  1. Online über das Bürgerserviceportal

Die Beantragung von Urkunden ist online möglich. Im Rahmen dieses digitalen Antrages erfolgt auch die Bezahlung der Gebühr und die Erfassung der Adresse für den anschließenden kostenlosen Postversand.

  1. Per Formular (Post oder E-Mail)

Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung per Mail. Laden Sie hierfür das entsprechende Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es per Post an Standesamt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt oder per E-Mail an standesamt2@schweinfurt.de

  1. Telefonisch bestellen

Alternativ ist auch eine telefonische Bestellung beim Bürgerservice (09721/51-0) bzw. beim Standesamt (09721/51-4455 oder -4457) möglich.

Wichtige Hinweise zur Bezahlung und Abholung

Sofern die Urkunden zugesandt werden sollen, müssen vorab die Gebühren beim Standesamt bezahlt sein.

Bei der Abholung von Urkunden im Bürgerservice sind diese dort zu bezahlen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren gültigen Ausweis und ggf. eine Vollmacht mit.

  • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung (z. B. Krankenkasse, Rente) sind gebührenfrei. Sie werden dann zweckgebunden ausgestellt und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

in der Regel 2 bis 10 Tage

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Stand: 27.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration