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Geburtsurkunde; Beantragung

Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).

Für Sie zuständig

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Standesämter
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Leistungsdetails

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

  • Geschlecht
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

· Als Geburtsurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.

· Als mehrsprachige Geburtsurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.

· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Geburt eingetragen hat.

Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

  • Erforderliche Unterlagen

    Persönliche Antragstellung

    • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.

    • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Schriftliche Antragstellung

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem Sie um die Ausstellung der Geburtsurkunde bitten.

    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    o Ihren Familiennamen und Vornamen

    o Ihr Geburtsdatum und -ort

    o Familiennamen und Vorname Ihrer Eltern

    o Ihre Meldeanschrift

    o Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt

    o Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.

    • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Elektronische Antragstellung

    • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.

    • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.

    • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.

    • Senden Sie den Antrag online ab.

Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

  • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

in der Regel 2 bis 10 Tage

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration