Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).
Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben und eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung stattgefunden hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Lebenspartnerschaft führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Begründung. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
· Als Lebenspartnerschaftsurkunde
· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurden.
Falls sich nach der Begründung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Persönliche Antragstellung:
Schriftliche Antragstellung:
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Persönliche Antragstellung:
Schriftliche Antragstellung:
o Ihren Familiennamen und Vornamen
o Ihre Meldeanschrift
o Das Datum und den Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
o Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
o Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
Elektronische Antragstellung:
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
Online über das Bürgerserviceportal
Die Beantragung von Urkunden ist online möglich. Im Rahmen dieses digitalen Antrages erfolgt auch die Bezahlung der Gebühr und die Erfassung der Adresse für den anschließenden kostenlosen Postversand.
Telefonisch bestellen
Alternativ ist auch eine telefonische Bestellung beim Bürgerservice (09721/51-0) bzw. beim Standesamt (09721/51-4455 oder -4457) möglich.
Wichtige Hinweise zur Bezahlung und Abholung
Sofern die Urkunden zugesandt werden sollen, müssen vorab die Gebühren beim Standesamt bezahlt sein.
Bei der Abholung von Urkunden im Bürgerservice sind diese dort zu bezahlen. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren gültigen Ausweis und ggf. eine Vollmacht mit.
Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.