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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 71 - Tiergesundheitsrecht, Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte, Tierschutz

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