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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 34.2 - Fahrerlaubnisbehörde

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