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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

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