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Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. 

Ansprechpartner - Landratsamt Freyung-Grafenau

Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassungen

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