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Studierende können die Exmatrikulation von einer Hochschule beantragen.
Die Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.
Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:
Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium auf eigenen Wunsch abbrechen.
Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:
keine
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).
In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Es ist ratsam, sich über die an der Hochschule geltenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.