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Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung

Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Arbeitsbereich 124 - Betreuungsstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Salzburger Straße 64
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