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Beherbergungsstätte; Anmeldung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z.B. Hotel oder Pension, dort am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. 

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/1 - Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Weitere Nachmittagstermine und Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.