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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung durch Vertriebene oder Spätaussiedler

Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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