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Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bestätigt im Auftrag eines Bauherrn gegenüber der zuständigen Stelle die ordnungsgemäße Errichtung seiner Kleinkläranlage.
Bevor eine Kleinkläranlage (KKA) in Betrieb geht, ist nach deren Fertigstellung eine Bauabnahme nach Wasserrecht durchzuführen. Hierzu beauftragt der Bauherr einen Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW). Dieser bestätigt der zuständigen Behörde im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle, dass die Kleinkläranlage entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeführt wurde. Sofern Abweichungen der eingebauten gegenüber der zugelassenen Kleinkläranlage bestehen, werden diese vom PSW vor Ort festgestellt und im Bauabnahmeprotokoll beschrieben.
Der beauftragte Private Sachverständige muss vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Anerkennungsbereich „Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“ nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft anerkannt sein (siehe unter "Weiterführende Links").
Das Protokoll der Bauabnahme soll von einem anerkannten Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) digital erarbeitet und im Online-Verfahren an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft stellt dem Betreiber der Kleinkläranlage seine Tätigkeit in Rechnung. Es entstehen keine weiteren Kosten durch die Behörde.
Das Protokoll der Bauabnahme ist zu erstellen:
Es gibt weder eine gesetzliche Bearbeitungsfrist noch eine formale Vorgabe zum Abschluss der Bauabnahme durch die Behörde. Bei den vom PSW festgestellten und beschriebenen Abweichungen der eingebauten von der geplanten bzw. genehmigten Kleinkläranlage wird die Behörde tätig.