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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Litzendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Knock 6
96123 Litzendorf

Postanschrift

Postfach 1141
96121 Litzendorf