Logo Bayernportal

Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Roding

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Schulstr. 15
93426 Roding

Postanschrift

Schulstr. 15
93426 Roding