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Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Haar

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 7
85540 Haar

Postanschrift

Postfach 1209
85540 Haar