Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine kreative, neuartige Idee für ein Bildungsprojekt haben, können Sie unter Umständen eine Förderung beantragen.
??document.leistungsbeschreibung.formulare.schriftformerfordernis.0_de_DE??
??document.leistungsbeschreibung.formulare.schriftformerfordernis.0_de_DE??
??document.leistungsbeschreibung.formulare.schriftformerfordernis.0_de_DE??
Die Förderung hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu unterstützen.
Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von partizipativen Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
Grundsätzlich sind alle nachweislich projektbezogenen Kosten förderfähig. Dazu gehören zusätzlich eingestelltes Personal, vergütete Mehrarbeit und projektbezogene Aufstockungen von Teilzeitstellen. Auch Honorare für Workshopleitungen sowie Leistungen über zusätzliche Werkverträge sind förderfähig. Ehrenamtliche können ihre Mitarbeit in einem festgelegten Rahmen abrechnen. Zudem sind Mietkosten für zusätzliche Räume, Ausleihe von Material (z. B. Instrumente, Technik), Verbrauchsmaterialien sowie projektbezogene Reise- und Übernachtungskosten förderfähig. Kosten für die Dokumentation des Projekts sind ebenfalls erstattungsfähig. Organisationskosten, darunter Verwaltungsausgaben, und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, können bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden.
Nicht förderfähig sind zum Beispiel laufende Betriebskosten, laufende Personal- und Verwaltungskosten, Bewirtungskosten (außer bei mehrtägigen Projekten mit gedeckten Verpflegungskosten), Geschenke, Werbeartikel, Dekoration, investive Ausgaben wie Fahrzeug- oder Immobilienkäufe sowie Publikationen, ausgenommen Werbematerialien für das Projekt.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 € betragen (Bagatellgrenze, gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf).
Für den internationalen Ideenaustausch und Projekte in besonders förderbedürftigen Regionen (bei Kosten unter 5.000 €) beträgt der Fördersatz bis zu 80 %, sofern keine EU-Mittel genutzt werden können. Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen als Eigenmittel (z. B. eigene Finanzmittel, Eintrittsgelder) eingebracht werden. Zweckgebundene Spenden und ehrenamtliche Arbeit können teilweise angerechnet werden, jedoch ist ein angemessener Eigenanteil erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (in Ausnahmefällen GbR), mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind. Auch Vorhaben in Großstädten wie München oder Nürnberg werden gefördert. Vorrangig unterstützt werden sollen jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren.
Ein Projekt gilt als überregional, zumindest aber überörtlich,
Ausschlusskriterien:
Investitionsmaßnahmen oder Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen können nicht gefördert werden.
Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirksregierung schriftlich bis zum 1. März vor Beginn des Schuljahres (1. August bis 31. Juli) eingereicht werden, in dem das Projekt starten soll.
Ihre zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung in der Regel bis Mitte des Kalenderjahres. Sie erhalten dann einen Förderbescheid. Ein Projekt kann maximal im ersten und zweiten Jahr der Durchführung gefördert werden. Längstens nach vier Jahren durchgehender Förderung (verschiedener Projekte) ist eine Förderpause von mindestens einem Jahr einzuhalten. Maximal zwei parallel laufende Anträge innerhalb eines Schuljahres für verschiedene Projekte sind grundsätzlich möglich.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: ab Genehmigung möglich (Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Projektbeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen zu werten. Es ist möglich, bei der Bezirksregierung die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt förderunschädlich beginnen zu können. Aus der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ausgaben für Planungsleistungen, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden. Zuständig für die Genehmigung ist die jeweils örtlich zuständige Regierung.)
Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). jeweils zum 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres. Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 1 Monat(en) zu rechnen.
Antragstellende können gegen die Entscheidung der Behörde mit einer verwaltungsgerichtliche Klage vorgehen. Es besteht jedoch kein Rechtsanpruch auf die Förderung.
Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich.