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In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem als gleichwertigen eingestuften Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.
                        Nikolastraße 10 
                        94032 Passau
                      
Nikolastraße 10
94032 Passau
                        D.-Martin-Luther-Str. 12 
                        93047 Regensburg
                      
Postfach 110355
93016 Regensburg
                        Karolinenstraße 28 
                        90402 Nürnberg
                      
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
                        Fürther Straße 115 
                        90429 Nürnberg
                      
Postfach 3852
90019 Nürnberg
                        Mühlbaurstraße 16 
                        81677 München
                      
Mühlbaurstraße 16
81677 München
                        Flößergasse 1 
                        81369 München
                      
Flößergasse 1
81369 München
                        Ridlerstraße 75 
                        80339 München
                      
Ridlerstraße 75
80339 München
                        Winzererstr. 9 
                        80797 München
                      
80792 München
                        Ludwigstr. 2 
                        80539 München
                      
80535 München
                        Eggenreuther Weg 43 
                        91058 Erlangen
                      
Postfach 2509
91013 Erlangen
                        Herrenstraße 45 a 
                        76133 Karlsruhe
                      
Herrenstraße 45 a
76133 Karlsruhe
Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft, in Gesundheitsberufen sowie staatlicher Fortbildungsprüfungen in den oben genannten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u.a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9.
Der Bonus wurde auf 3.000 Euro erhöht.
Die Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
Um den Meisterbonus zu erhalten, darf der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang des Antrags bei der zuständigen Stelle.
Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.