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Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können die Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeit beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.
Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also nur für künftige Beförderungen angerechnet.