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Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet III-1b Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz

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