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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
und
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14:00 Uhr - 17:00 UhrPersönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.
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