Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald