Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und die Gleichwertigkeit zu einer inländischen Meisterprüfung festgestellt wurde, müssen Sie dies zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
86216 Augsburg