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Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung bei ausländischer Berufsqualifikation auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung

Wenn Sie mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und die Gleichwertigkeit zu einer inländischen Meisterprüfung festgestellt wurde, müssen Sie dies zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Handwerkskammer für München und Oberbayern

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