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Der Freistaat Bayern fördert im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zukunftsweisende Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien zu setzen, braucht es auch weiterhin Engagement und innovative Ideen örtlicher Akteure.
Mit der Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen
Gefördert werden zukunftsweisende Projekte ausschließlich im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz sowie positiver Auswirkung auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben für
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 4 Jahr(en).
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 400.000 Euro für insgesamt vier Jahre (= max. Förderzeitraum).
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %:
Eine Förderung nach der BYCZFöR setzt voraus, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Projekt mit grenzüberschreitendem Charakter sowie fachübergreifendem Ansatz, das heißt mindestens zwei Themenfelder (z.B. Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/ Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) müssen gleichranging behandelt werden, handelt und das Projektgebiet im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken liegt.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ausschlusskriterien:
Eine Projektförderung kommt nicht in Betracht, sofern
Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Kontakt aufzunehmen (per E-Mail oder telefonisch) sowie ein Beratungsgespräch auf Basis einer Projektskizze mit der Bewilligungsbehörde durchzuführen. Der endgültige Antrag ist mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn digital bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde einzureichen. Bei Nicht-Einhaltung der Einreichungsfrist von sechs Wochen für den Antrag verschiebt sich der Förderbeginn auf den nächstmöglichen Termin.
Eine Antragsstellung ist immer zum 1. oder 15. eines Monats möglich.
Ausschlusskriterien und Kofinanzierung:
oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden
kann.
Der Freistaat Bayern fördert innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.