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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Stadt Wasserburg a.Inn

Steueramt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Marienplatz 2
83512 Wasserburg a.Inn

Postanschrift

Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn