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Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Domplatz 11
94032 Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
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Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
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Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.
Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für: