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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 6
63808 Haibach
Postfach 1165
63802 Haibach