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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rittergasse 3
96106 Ebern
Postfach 1340
96104 Ebern