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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest, nachdem das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen festgestellt hat.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Ries

Steuer- und Liegenschaftsamt

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