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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:00 Uhr - 16:45 Uhrund
13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.