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Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.

Gemeinde Röthlein

Steueramt, Kommunale Abgaben, Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwoch nach Vereinbarung

Hausanschrift

Elmußweg 1
97520 Röthlein

Postanschrift

Elmußweg 1
97520 Röthlein