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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktstr. 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön