Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen