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Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

Steuerverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

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Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst

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Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst