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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Werner-von-Siemens-Str. 18a
86405 Meitingen
Postfach 1108
86400 Meitingen