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Handwerksrolle; Beantragung einer Ausnahmebewilligung für EU-Bürger

Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen. 

Ansprechpartner - Handwerkskammer für München und Oberbayern

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