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Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
            Pettenkoferstr. 5
            
            85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
        
                Postfach 1451
                
                85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm