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Kulturgut; Beantragung der Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Stand: 17.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien