Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie einer vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.
Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.
Wenn Sie in Bayern wohnen, muss die Eintragung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns beantragt werden. Diese führt für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister.
Sie müssen Änderungen Ihrer Daten der Kassenärtzlichen Vereinigung Bayerns mitteilen.
Für eine Eintragung als Arzt/Ärztin müssen Sie:
Für eine Eintragung als Psychologische/r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:
Die Eintragung ist bundesweit nur einmal erforderlich. Besteht bereits eine Registrierung, ist bei einem Wechsel nach Bayern kein neues Verfahren nötig – die Akten werden zwischen den KVen übermittelt.
Ärzte:
Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
Sie können das entsprechende Antragsformular online herunterladen (siehe Link unter "Online-Verfahren").
Sie können den Antrag inkl. der nötigen Unterlagen auf dem Postweg an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns senden. Ihre Originalurkunden werden beglaubigt und anschließend zurückgeschickt.
Sie können den Antrag auch persönlich abgeben. Dann ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Die Dokumente für die Antragsstellung werden im Rahmen der Arztregistereintragung beglaubigt.
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.
Sie müssen Änderungen Ihrer Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mitteilen.
in der Regel wenige Wochen bis zwei Monate
Bitte beachten Sie:
Die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ist gesetzlich verpflichtet, über die Sprechstunden der Vertragsärzte und die telefonische Erreichbarkeit der Psychotherapeuten öffentlich zu informieren. Die Veröffentlichung erfolgt online über die (Bundes-) Arztsuche (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben.