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Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine "Anschubfinanzierung" oder eine befristete, immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.
Zielgruppen der Maßnahmen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:
1) Regionale Arbeitsmarktinitiativen sowie Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf)
Dazu zählen insbesondere (innovative) Projekte zur (Re-)Integration von Arbeitslosen oder im Zuge der Corona-Pandemie arbeitslos gewordenen Menschen. Ebenso fallen aber auch Maßnahmen darunter, welche die Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen und / oder die Auswirkungen der „3 D-Transformation“ auf den Arbeitsmarkt (Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung) in den Blick nehmen. Zudem erfasst werden Projekte zur Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
2) Projekte zur Unterstützung von jungen Menschen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
Junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation und/ oder der Lage auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes haben, sollen unterstützt werden. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts können innovative Maßnahmen gefördert werden
3) Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure (AQs) für leistungsschwächere junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
AQs unterstützen leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund sowie Auszubildende – unabhängig von ihrem Leistungsstand und Schulabschluss –, soweit ihre Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind bzw. eine Insolvenz droht.
Ebenso bietet das große Netzwerk die Chance, Jugendliche, deren Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind, in Kontakt mit Betrieben zu bringen, bei denen es möglich ist, die Ausbildung abzuschließen.
4) Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
Mit den Maßnahmen sollen Frauen erreicht werden, die ihre Potentiale einsetzen und entwickeln möchten, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt sollen ausgeglichen und Frauen bei der beruflichen Entwicklung und des beruflichen Aufstiegs unterstützt werden.
5) Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und / oder in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit diesen Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben und keinen Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters haben, unterstützt werden.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Förderschwerpunkte 1), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.
Für die aktuelle 33. Auswahlrunde finden Sie detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten, Schwerpunktregionen und zur Antragsfrist in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“, die auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlicht sind. (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). Für Fragen zu den einzelnen Förderschwerpunkten stehen Ihnen die in den Ergänzenden Hinweisen genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Antrag ist während der Antragsfrist ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales) zu übersenden. Der Antrag zum Förderschwerpunkt 3) kann jederzeit übersandt werden.
Die jeweilige Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt: Anträge, die verspätet eingehen, oder für die bis zu diesem Zeitpunkt wesentliche Unterlagen und Informationen fehlen, können bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die sich aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, der Wirtschaftsorganisationen, der Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung zusammensetzt.
Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können. Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte sind die Regierungen zuständig.
Antragsfrist: Die Antragsfrist für die 33. Auswahlrunde 2023 (ausgenommen sind Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt 3) endet am 31. März 2023.
Nach der Antragsphase folgt die Bewertungsphase, die voraussichtlich im Juli 2023 mit der Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds endet.
Anschließend erhalten Sie als Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Alle Beteiligten sind darum bemüht, das Verfahren so zügig und reibungslos wie möglich zu betreiben.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Das Online-Portal „komm weiter in B@yern“ bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsangebote im Freistaat. Sie erhalten über einen Lotsen passgenaue Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebote.