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Der Freistaat Bayern unterstützt bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Winzererstr. 9
80797 München
80792 München
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postfach
97064 Würzburg
Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit.
Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung.
Die Förderung ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:
Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es erfolgt keine direkte Förderung einzelner Personen.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Overheadausgaben.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 3 Jahr(en).
Förderschwerpunkte 1), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Overheadausgaben sind nicht förderfähig. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.
Für die aktuelle 36. Auswahlrunde des Arbeitsmarktfonds bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten und zur Antragsfrist auf seiner Website.
Der Antrag ist während dieser Frist ausschließlich in elektronischer Form als PDF per E-Mail an das StMAS zu senden, wobei der Antrag für den Förderschwerpunkt 3 jederzeit eingereicht werden kann. Es gilt eine Ausschlussfrist und verspätete Anträge oder unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Auswahl der Projekte erfolgt voraussichtlich Ende Juli 2026 durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung besteht.
Der Antrag muss bis 26.03.2026 gestellt werden. Die Frist gilt nicht für die Antragstellung im Förderschwerpunkt 3 des AMF.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Das Online-Portal „komm weiter in B@yern“ bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsangebote im Freistaat. Mithilfe des Weiterbildungs-Lotsen finden Sie individuelle Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebote.