Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Winzererstr. 9
80797 München
80792 München
Promenade 27
91522 Ansbach
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Promenade 27
91522 Ansbach
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit.
Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung.
Die Förderung erfolgt in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen (sog. Schwerpunktregionen) und ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:
Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Förderschwerpunkte 1) inkl. 1a), 2), 4) und 5):
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Förderschwerpunkt 3):
Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.
Für die aktuelle 34. Auswahlrunde des Arbeitsmarktfonds bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten, Schwerpunktregionen und zur Antragsfrist in den Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ auf seiner Website. Für Fragen zu den einzelnen Förderschwerpunkten stehen Ihnen die in den Ergänzenden Hinweisen genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Antrag ist während der Antragsfrist ausschließlich in elektronischer Form als PDF per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des StMAS) zu senden, wobei der Antrag für den Förderschwerpunkt 3 jederzeit eingereicht werden kann.
Die jeweilige Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt: Anträge, die verspätet eingehen, oder für die bis zu diesem Zeitpunkt wesentliche Unterlagen und Informationen fehlen, können bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung besteht.
Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können. Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte sind die Regierungen zuständig.
Antragsfrist: Die Antragsfrist für die 34. Auswahlrunde 2024 (ausgenommen sind Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt 3) endet am 12. April 2024.
Nach der Antragsphase folgt die Bewertungsphase, die voraussichtlich im Juli 2024 mit der Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds endet.
Anschließend erhalten Sie als Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Alle Beteiligten sind darum bemüht, das Verfahren so zügig und reibungslos wie möglich zu betreiben.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Das Online-Portal „komm weiter in B@yern“ bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsangebote im Freistaat. Sie erhalten über einen Lotsen passgenaue Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebote.