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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Für Sie zuständig

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Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten
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Leistungsdetails

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

  • Bürger*in der Stadt Aschaffenburg
  • Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang (Modul A1) für liegendes Holz
  • Einhaltung der PEFC-Richtlinien (zertifizierte, nachhaltige Forstwirtschaft)
  • Einhaltung der Vorgaben der Berufsgenossenschaft SVLFG (Sicherheit und Gesundheit bei der Waldarbeit)

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Vergabe der Oberholzlose

Die Vergabe findet monatlich vor Ort zu folgenden Terminen statt:

  • 1. Dienstag im Monat, 9:00 Uhr an der Obernauer Kapelle
  • 1. Mittwoch im Monat, 9:00 Uhr am Nordfriedhof im Strietwald
  • 2. Dienstag im Monat, 9:00 Uhr am Schützenhaus St. Sebastianus in Schweinheim

Bestellung per E-Mail an:
forstamt@aschaffenburg.de

Die E-Mail sollte enthalten:

  • die gewünschte Menge
  • den bevorzugten Waldort

Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Die zur Verfügung gestellte Menge und der bevorzugte Waldort kann von der Bestellung abweichen.
Stand: 14.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus