Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Königstraße 86
90762 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Postfach
90744 Fürth
! ÄNDERUNG ZUM 01.05.2025 !
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind seit dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Seit 1. Mai 2025 kann das Lichtbild entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Alternativ kann die Passbehörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Zur Frage, ob in der Behörde Geräte zur Lichtbildaufnahme vorhanden sind, wenden Sie sich bitte dorthin.
Seit dem 2. Mai 2025 besteht ab dem 18. Geburtstag die Möglichkeit, sich beantragte deutsche Reisepässe für eine Zusatzgebühr von 15,00 € an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Bei Expresspässen ist dieser Service nicht möglich. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde.
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).“
Ein Reisepass kann in den Bürgerzentren Süd, Mitte und Nord beantragt werden. Dazu ist eine persönliche Vorsprache – auch von Kindern – notwendig.
bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen.
Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert. Einige Gemeinden stellen stattdessen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung.
Für die Abholung der Reisepässe ist eine Vereinbarung eines Vor-Ort-Termin in dem Bürgerzentrum, in dem die Beantragung erfolgte, notwendig. Ausnahmen sind möglich, wenn bereits bei der Antragstellung ein anderer Abholort vereinbart wurde.
Termin im Bürgerzentrum Süd vereinbaren
Termin im Bürgerzentrum Mitte oder Bürgerzentrum Nord vereinbaren
Verdoppelung der Gebühren:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Reisepass verfügen und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
Seit 1. Mai 2025 können für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Diese müssen über eine gesicherte Verbindung an die Behörden geschickt werden. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Fälschungen, Manipulationen und Datenmissbrauch verhindern.
Digitale Passbilder gibt es bei zertifizierten Fotostudios oder teilnehmenden Drogeriemärkten.
Das Bürgeramt bietet in den Bürgerzentren Süd, Mitte und Nord von der Bundesdruckerei entwickelte Fotoautomaten an, mit denen die Bürgerinnen und Bürger digitale Passbilder selbst aufnehmen können.
FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.